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   BGH, 12.06.2007 - VI ZR 29/07   

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https://dejure.org/2007,12710
BGH, 12.06.2007 - VI ZR 29/07 (https://dejure.org/2007,12710)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2007 - VI ZR 29/07 (https://dejure.org/2007,12710)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - VI ZR 29/07 (https://dejure.org/2007,12710)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit einer Gehörsrüge wegen hinreichender Kenntnisnahme des Parteivorbringens durch das Gericht

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 321a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; GG Art. 103 Abs. 1
    Zurückweisung einer Gehörsrüge betreffend den Zusammenhang zwischen einer zunächst vollständig ausgeheilten Unfallverletzung und später auftretenden Beschwerden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - VI ZR 29/07
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss NJW 2005, 1432).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - VI ZR 29/07
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss NJW 2005, 1432).
  • OLG München, 13.12.2013 - 10 U 4926/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei multiplen Frakturen, einer

    Bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen dem unstrittigen oder bewiesenen Haftungsgrund (Rechtsgutverletzung) und dem eingetretenen Schaden unterliegt der Tatrichter nicht den strengen Anforderungen des § 286 ZPO ; vielmehr ist er nach Maßgabe des § 287 I 1 ZPO freier gestellt: Zwar kann er auch eine haftungsausfüllende Kausalität nur feststellen, wenn er von diesem Ursachenzusammenhang überzeugt ist; im Rahmen der Beweiswürdigung gem. § 287 ZPO werden aber geringere Anforderungen an seine Überzeugungsbildung gestellt - hier genügt je nach Lage des Einzelfalls eine überwiegende (höhere oder deutlich höhere) Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (BGHZ 4, 192 [196] = NJW 1952, 301; BGH VersR 1968, 850 [851]; 1970, 924 [926 f.]; BGHZ 126, 217 ff. = NJW 1994, 3295 ff.; NJW 2003, 1116 [1117]; 2004, 777 [778]; NJW-RR 2005, 897 ; Senat NZV 2006, 261 [262], Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 [[...]]; v. 15.09.2006 - 10 U 3622/99 = r+s 2006, 474 546 m. zust. Anm. von Lemcke = NJW-Spezial 2006, 546 m. zust. Anm. von Heß/Burmann, Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH durch Beschluss v. 08.05.2007 - VI ZR 29/07 [[...]] zurückgewiesen; v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 [[...], Rz. 122] und zuletzt Urt. v. 25.06.2010 - 10 U 1847/10 [[...]]; OLG Schleswig NZV 2007, 203 [204]).

    § 287 I 1 ZPO entbindet aber nicht vollständig von der grundsätzlichen Beweislastverteilung und erlaubt es nicht, zugunsten des Beweispflichtigen einen bestimmten Schadensverlauf zu bejahen, wenn nach den festgestellten Einzeltatsachen "alles offen" bleibt oder sich gar eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Gegenteil ergibt (so BGH VersR 1970, 924 [927]; Senat NZV 2006, 261 ; Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 [[...]]; v. 15.09.2006 - 10 U 3622/99 = r+s 2006, 474 m. zust. Anm. von Lemcke = NJW-Spezial 2006, 546 m. zust. Anm. von Heß/Burmann, Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH durch Beschl. v. 08.05.2007 - VI ZR 29/07 [[...]] zurückgewiesen; v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 [[...], Rz. 123]).

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